Die Lebensumstände der Trauerseeschwalbe

Auch wenn sich seit Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes die Lebensumstände der Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt weiter verschlechtert haben, liegt kein Verschulden des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt vor, so dass weder der Kreis Nordfriesland noch der Deich- und Hauptsielverband zum Tätigwerden verpflichtet werden

Artikel lesen