Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB für einen Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung bezogen:
Hintergrund der jetzigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs war
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