Eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Sommerrodelbahn ist rechtens, wenn weder ein Verstoß gegen nationales und europäisches Naturschutzrecht noch eine Beeinträchtigung eines UNESCO-Welterbes festgestellt werden kann. So das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren mit dem der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sich gegen den Bau einer Sommerrodelbahn mit Zubehöranlagen
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