Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG, nach der mit dem Ansatz der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale seit dem Jahr 2001 sämtliche Kosten für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten sein sollten, ist vom Niedersächsischen Finanzgericht so ausgelegt worden, dass die durch den Ansatz der Entfernungspauschale erfolgte Abgeltungswirkung auf die gewöhnlichen (laufenden)
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