Für den Käufer eines von dem Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Mit dieser Begründung hat das Landgericht Frankfurt am Main in den hier vorliegenden Fällen die Klagen auf Staatshaftungsansprüche
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