Tierversuche und das Tierschutzgesetz

Die an der Universität Bremen durchgeführten Tierversuche mit Rhesusaffen verstoßen nicht gegen das Tierschutzgesetz.

So die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen im Berufungsverfahren über die Frage der Belastung der Versuchstiere (Makaken) am Institut für Kognitionsforschung der Universität Bremen.

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Laufende Versuchsreihen mit Makaken

Nach einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen dürfen vorläufig (für 1 Jahr) die laufenden Versuchsreihen mit Makaken-Affen und Ratten am Institut für Hirnforschung der Universität Bremen fortgeführt werden.

Notwendig geworden war dieses Verfahren dadurch das eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts vom

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