Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende

Kin­der, die im Wege der he­te­ro­lo­gen In­se­mi­na­ti­on durch das Sper­ma eines an­ony­men Spen­ders ge­zeugt wur­den, haben kei­nen An­spruch auf Un­ter­halts­leis­tun­gen nach dem Un­ter­halts­vor­schuss­ge­setz, wenn die Fest­stel­lung der Va­ter­schaft im Ein­zel­fall von vorn­her­ein aus­sichts­los ist.

Nach § 1 Abs. 1 UVG

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