Berechnet sich die Höhe einer Sozialplanabfindung (hier: neben den Faktoren Lebensalter und Bruttomonatseinkommen) auch nach der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, so ist hierfür er Zeitpunkt des tatsächlichen Beginns des Arbeitsverhältnisses sowie der Zeitpunkt seiner Beendigung maßgeblich.
Hierfür kommt es nicht auf
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