Die Erlaubnis zur Untervermietung darf verweigert werden, wenn zur Prüfung der Erlaubniserteilung dem Vermieter neben dem Namen des potenziellen Untermieters weitere Angaben wie das Geburtsdatum, die letzte Anschrift und auch die ausgeübte berufliche Tätigkeit des potenziellen Untermieters nicht mitgeteilt werden.
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