Aktenvermerk

Touristische Untervermietung

Eine Untervermietungserlaubnis berechtigt den Mieter nicht zur Überlassung der Wohnung an Touristen.

In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ist der Beklagte seit 2003 Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin. Die Kläger sind im Jahr 2011 als Vermieter in den Vertrag

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