Deutsche Bank Park (Waldstadion) in Frankfurt am Main

Unlauterer Schleichbezug von Veranstaltungstickets

Ein Event-Unternehmen, das Eintrittskarten für Sport- oder Kulturveranstaltungen zum Zweck des kommerziellen Weiterverkaufs bestellt, verstößt gegen die Bedingungen der Vertriebsgesellschaft. Tickets, die über solchen unlauteren Schleichbezug gekauft wurden, müssen nicht ausgeliefert werden. Ein bereits gezahlter Kaufpreis ist nicht zurückzuzahlen.

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Preisnebenabreden zu den Versandkosten

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Inhaltskontrolle von Entgeltklauseln für den postalischen Versand und die Bereitstellung der Möglichkeit des Selbstausdrucks von Eintrittskarten (sog. „print@home-Option“) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiberin eines Internetportals, über das Tickets für Veranstaltungen erworben werden können,

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