Beschwerdeantrag in Familiensachen

Mit den Anforderungen an einen bestimmten Beschwerdeantrag in Ehesachen und Familienstreitsachen hat sich aktuell der Bundesgerichtshof befasst:

Nach § 117 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat der Beschwerdeführer in Ehesachen und Familienstreitsachen zur Begründung seiner Beschwerde einen bestimmten Sachantrag zu

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