Durch den wirksamen Widerruf des verbundenen Vertrags (hier: eines finanzierten Beitritts zu einem geschlossenen Fonds) ist der zwischen den Parteien geschlossene Finanzierungsvertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt worden, aufgrund dessen die Darlehensgeberin dem Anleger die Rückgewähr der von ihm aus seinem Vermögen erbrachten Zins- und Tilgungsraten sowie gemäß § 358 Abs.
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Freistellung von steuerlichen Nachteilen – und die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts
Die gerichtliche Feststellung einer Verpflichtung zur Freistellung des Anlegers von steuerlichen Nachteilen ist unzulässig, wenn der Anleger die Wahrscheinlichkeit des Eintritts steuerlicher Nachteile nicht nachvollziehbar vorgetragen hat. Die Feststellung der Schadensersatzpflicht setzt die Möglichkeit des Schadeneintritts voraus. Bei reinen Vermögensschäden, die vorliegend in Rede stehen, hängt die Zulässigkeit der Feststellungsklage
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