Verdeckte Telekommunikationsüberwachungen

Die erfolgte Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen ist verfassungsgemäß, die Neuregelung bzw. Änderung einzelner Vorschriften der Strafprozessordnung durch Art. 1 und 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 steht nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz

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