Be­schrän­kung von Dis­zi­pli­nar­k­la­ge­ver­fah­ren – und die spätere Wie­der­ein­be­zie­hung

Hin­sicht­lich der Pro­gno­se­ent­schei­dung, ob eine Tat­hand­lung für die Art und Höhe der zu er­war­ten­den Dis­zi­pli­nar­maß­nah­me vor­aus­sicht­lich nicht ins Ge­wicht fällt, steht dem Be­ru­fungs- und dem Re­vi­si­ons­ge­richt eine ei­gen­stän­di­ge Be­ur­tei­lungs­kom­pe­tenz zu.

Die er­neu­te Ein­be­zie­hung aus­ge­schie­de­ner Tat­hand­lun­gen nach § 55 Abs. 1

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