Dass die unwirksame Einleitung eines Disziplinarverfahrens ohne nachfolgende Beseitigung des Unwirksamkeitsgrundes einen wesentlichen Verfahrensmangel des – behördlichen und gerichtlichen – Disziplinarverfahrens darstellen kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt. Ihre Rechtsfolge ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Nach § 54 Abs. 3 Satz 1 des Disziplinargesetzes für das Land
LesenSchlagwort: Verfahrenseinleitung
Das Disziplinarverfahren gegen einen Richter – und seine Einleitung durch das Justizministerium
Die Einleitung des Disziplinarverfahrens durch eine unzuständige Stelle ist ein Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens im Sinne des nach § 41 Abs. 1 SächsRiG in Disziplinarsachen gegen Richter entsprechend geltenden § 56 Abs. 1 SächsDG. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war die vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz gegen eine
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