Mit der Bestimmung des Vergütungsschuldners im Rahmen des Steuerabzugs gem. § 50a EStG für Preisgelder bei einem ATP Challenger Turnier hatte sich aktuell dass Niedersächsische Finanzgericht zu befassen: Nach § 191 Abs. 1 Satz 1 AO kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden, wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet. Wegen der
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