Ein durch den Schuldner erklärter befristeter Verjährungsverzicht hat regelmäßig nur zum Inhalt, seine Befugnis, die Einrede der Verjährung zu erheben, bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums auszuschließen. Ein weitergehender Inhalt lässt sich ihm im Regelfall nicht entnehmen.
Der Verzicht soll
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