Die verkehrsrechtlichen Maßnahmen des Bezirksamtes Neukölln zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs im sog. Reuterkiez sind nach einer im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg rechtmäßig. Die Beschränkungen des Durchgangsverkehrs können damit bestehen bleiben.
Im November 2023 ordnete das
Artikel lesen
