Anwohner haben grundsätzlich keinen subjektiven Anspruch darauf, dass Straßen aus Gründen der Verkehrsberuhigung für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrt oder als Anliegerstraßen ausgewiesen werden.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Berlin eine Klage von Anwohnern gegen den motorisierten Durchgangsverkehr im Waldseeviertel an
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