Landgericht Leipzig

Treppe ohne Geländer

Wer auf einer öffentlichen Treppe stürzt, kann dafür nicht ohne weiteres das Fehlen eines Geländers und damit die Kommune verantwortlich machen. Jedenfalls bei breiten und flachen Stufen und der Möglichkeit, die Treppenanlage problemlos zu umgehen, hat er die Folgen des

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