Die deutsche Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, Pressesnippets ohne Genehmigung des Verlegers zu verwenden, ist mangels vorheriger Übermittlung an die EUKommission nicht anwendbar.
Bei diesem Leistungsschutzrecht handelt sich nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Union um eine Vorschrift betreffend einen
Artikel lesen

