Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts auch im Fall eines definitiven Verlusts verfassungsgemäß.
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Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell nach § 15b Abs. 1 EStG setzt nicht voraus,

