Legt ein Vermessungstechniker im Rahmen einer Vermessung zur Teilung eines Grundstücks fingierte Messdaten vor, ist die Verhängung eines Geldbuße in Höhe von 3000,00 Euro rechtens.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall hatte ein Vermessungsingenieur im Auftrag eines privaten
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