Die Schienennetz-Benutzungsbedingungen 2013 (bzw.2014), die unter anderem Minderungsrechte des Eisenbahnverkehrsunternehmens und des Eisenbahninfrastrukturunternehmens regeln, schließen Schadensersatzansprüche für Vermögensschäden nicht aus.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt ein privates Eisenbahnverkehrsunternehmen die beklagte DB Netz AG auf Schadensersatz wegen nicht
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