Vermögensverfall

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind; ein Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein

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Der Rechtsanwalt in der Insolvenz

Ist über das Vermögen eines Rechtsanwalts das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wird der Eintritt des Vermögensverfalls vermutet (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO). Am Eintritt des Vermögensverfalls zum maßgeblichen Zeitpunkt des Zulassungswiderrufs vermag auch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des

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