Mit den bundesverfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit einer bußgeldbewehrten Betriebsuntersagung durch eine Landesverordnung anlässlich der Corona-Pandemie (Art.20 Abs. 3 GG) hatte sich aktuell das Bundesverwaltungsgericht zu befassen.
Dem zugrunde lag ein Normenkontrollantrag gegen § 2 Abs. 1 der Zweiten Bayerischen
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