Wer eine schwere Gastritis bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung verschweigt und sich im Klaren darüber sein muss, dass die Versicherung auf die Erkrankung hingewiesen werden muss, erhält keine Versicherungsleistungen.
In einem jetzt vom Brandenburgischen Oberlandesgericht entschiedenen Streitfall hatte die Klägerin, eine
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