Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Auftraggeber eines Call-Centers und die Haftung

Wird ein Call-Center von einem Versicherungsunternehmen beauftragt, Kunden telefonisch zum Abschluss eines Versicherungsvertrages mit diesem Unternehmen zu veranlassen, hat das Versicherungsunternehmen für Wettbewerbsverstöße, die das Call-Center anlässlich dieser Telefongespräche begangen hat, nach den Vorschriften über die Beauftragtenhaftung wettbewerbsrechtlich auch dann

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