Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche

Zur räum­li­chen Ab­gren­zung zen­tra­ler Ver­sor­gungs­be­rei­che nach § 34 Abs. 3 BauGB ist auf die tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­se ab­zu­stel­len.

§ 34 Abs. 3 BauGB ordnet an, dass von Vorhaben nach Absatz 1 oder 2 keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der

Artikel lesen

Zentrale Versorgungsbereiche

Die für einen zentralen Versorgungsbereich i. S. des § 34 Abs. 3 BauGB in ländlichen Gemeinden (Grund- und Nahversorgungszentrum) zumindest erforderliche Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung setzt ein Warenangebot voraus, das den kurzfristigen Bedarf und Teile des mittelfristigen Bedarfs abdeckt. Dabei

Artikel lesen