Öffnen von Verteidigerpost

Hat ein Beamter Zweifel, ob es sich tatsächlich um Verteidigerpost handelt, darf er den Gefangenen auffordern, den Briefumschlag in seiner Gegenwart zu öffnen und ihm den Inhalt des Umschlages zu zeigen, da der Gefangene damit einverstanden war. Ein Verstoß gegen

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Verteidiger-Kassiber

Gemäß § 115 OWiG stellt es eine Ordnugnswidrigkeit dar, einem Gefangenen Sachen oder Nachrichten zu übermitteln oder sich von ihm übermitteln zu lassen oder sich mit einem Gefangenen, der sich innerhalb einer Vollzugsanstalt befindet, von außen durch Worte oder Zeichen

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