Verfall von vertraglichem Mehrurlaub

Einen Anwendungsfall einer eigenständigen Regelung zum Verfall von vertraglichem Mehrurlaub hatte aktuell das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zu entscheiden:

Während der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub arbeitsvertraglichen Dispositionen entzogen ist, die sich zuungunsten des Arbeitnehmers auswirken (§ 13 Abs. 1 Satz 3

Artikel lesen