Mietvertragsübernahme als Gläubigerbenachteiligung

Eine mittelbare objektive Gläubigerbenachteiligung ist gegeben, wenn durch die angefochtene Rechtshandlung eine Forderung des Anfechtungsgegners, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine bloße Insolvenzforderung gewesen wäre, zur Masseverbindlichkeit aufgewertet wird. Eine Vertragsübernahme kann als unentgeltliche Leistung anfechtbar sein. Ob

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