Geldscheine

Der unleserliche Vertrag

Der Einwand einer Bestellerin, die Vertragsurkunde sei schlecht lesbar gewesen, ändert nichts an einem wirksamen Vertragsschluss.

Wenn die Bestellerin gleichwohl den Vertrag schließt, geht dies zu ihren Lasten; eine arglistige Täuschung des anderen Vertragspartners, der das Vertragsformular übermittelt hatte, vermag

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