Tiefgarage

Das Parkhaus in der Erbschaftsteuer

Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt.

Im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze stellen erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar. Eine einschränkende Auslegung der entsprechenden Normen ist weder aus systematischen noch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten. Die Entscheidung

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