Das fehlende Rückreisevisum

Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es Drittstaatsangehörigen, die über einen vorläufigen Aufenthaltstitel verfügen, verbietet, ohne Rückreisevisum nach Frankreich zurückzukehren. Die nationalen Behörden, die einem solchen Staatsangehörigen ein Rückreisevisum ausstellen, können jedoch seine Wiedereinreise in den Schengenraum

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