Vogelschlag und Fluggastrechte

Ein Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung. Mit dieser Begründung hat jetzt der Bundesgerichtshof in zwei Fällen, in denen ein Flug aufgrund eines durch Vogelschlag verursachen Turbinenschadens erheblich verspätet war oder annulliert worden ist, Ausgleichsansprüche von Flugreisenden nach

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Vogelschlag auf dem Drachenfels

Vogelschutz kann man nicht dadurch umgehen, dass ein bestimmtes Grundstück aus einem zusammenhängenden Naturschutzgebiet ausgeklammert wird. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln geurteilt, dass der Befreiungsbescheid zur Gestaltung der Glasfassade des Glaskubus auf dem Drachenfels rechtswidrig ist, da – auch

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