Überlanges Revisionsverfahren

Zur Kompensation einer nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetretenen, der Justiz anzulastenden Verfahrensverzögerung ist ein angemessener Teil der gegen den Angeklagten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt zu erklären.

In dem hier entschiedenen Fall hat das Revisionsverfahren zunächst auf der Grundlage eines

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