Haben Auszubildende Anspruch auf Vorausleistung von Ausbildungsförderung, ist dieser Betrag im Umfang des ihnen ausgezahlten Kindergeldes zu mindern.
In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschieden Fall beantragte die Klägerin für den Zeitraum von Juni 2008 bis April 2009 Ausbildungsförderung in Form
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