Mit dem im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder angelegte Verbot der Annahme von Dritten gewährter Vergünstigungen (§ 3 Abs. 3 TV-L) sind Einladungen zu Reitturnieren nach Katar, in Begleitung der Ehepartner und unter Übernahme von Hotel- und Flugkosten
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