Unter einer Rechnungseinheit im Sinne des KWG sind keine Bitcoins zu verstehen. So hat das Kammergericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall eines Angeklagten entschieden, dem ein Verstoß gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 KWG vorgeworfen worden ist. Der Angeklagte betrieb als Verantwortlicher der Gesellschaft eine Internethandelsplattform. Hier konnten
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