Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung sind alle Verstöße gegen Vorschriften des LKWG M V einschließlich der allgemeinen Wahlgrundsätze nach § 2 Abs. 1 LKWG M V sowie gegen solche der LKWO M V.
Mit einer
Artikel lesen
