Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Treppensturz vor dem Wahllokal

Eine Bürgerin, die auf einer Treppe zum Wahllokal stürzte, erhält deswegen von der Gemeinde kein Schmerzensgeld.

Bei der Gemeindevertreterwahl am 28. September 2008 diente in einem kleinen brandenburgischen Ort bei Guben eine Gaststätte als Wahllokal. Die Klägerin begab sich an

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