Bürgermeisterkanäle und die Kosten

Beschließt ein Stadtrat eine Umlagensatzung, um Abwasserabgaben, die von der Stadt wegen der Einleitung des Überlaufes von Dreikammerkläranlagen zu entrichten sind, zu finanzieren, handelt es sich um eine Abgabenangelegenheit. In solchen sind Bürgerentscheide nach der Sächsischen Gemeindeordnung nicht zulässig.

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