Die Nutzung eines Bootes als schwimmende Bar auf der Havel bedarf einer Genehmigung nach dem Berliner Wassergesetz. Dabei begegnet es für das Verwaltungsgericht Berlin keinen Bedenken, wenn derartige Genehmigungen generell nicht erteilt werden.
Dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Verfahren
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