Dürfen die Inhalte einer Webseite einfach für die eigene Seite kopiert werden? Und dass auch noch automatisiert? Sofern die Texte dem Urheberrecht unterliegen, ist die Antwort klar. Was aber, wenn die Grenze zum Urheberrechtsschutz nicht erreicht wurde? Mit dieser Frage des „Screen Scraping“ hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof – unter
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