Zwangsweise Förderung des Weinabsatzes

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind jetzt mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Abgabe zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds nach § 43 Abs. 1 WeinG sowie gegen die Erhebung der Sonderabgabe für die gebietliche Absatzförderung in Rheinland-Pfalz nach § 2 des rheinland-pfälzischen

Artikel lesen
Gerichtsgebäude

Abgaben für den Deutschen Weinfonds

Die von Wein­er­zeu­gern und Ab­füll­be­trie­ben er­ho­be­ne Ab­ga­be für den Deut­schen Wein­fonds nach §§ 37 ff. WeinG ist eine Son­der­ab­ga­be mit Fi­nan­zie­rungs­funk­ti­on im Sinne der Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, die nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts mit der Ver­fas­sung und mit Uni­ons­recht ver­ein­bar ist.

Artikel lesen