„Einladungs-eMails“, die mithilfe der Funktion „Freunde finden“ des Internet-Dienstes „Facebook“ versendet an Personen versendet, die nicht als „Facebook“-Mitglieder registriert sind, stellen eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung dar.
Dies entschied aktuell der Bundesgerichtshof und stellte gleichzeitig fest, dass Facebook im Rahmen
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