Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Das Werbeschild an der Hauswand

Bei einem seit ca. 10 Jahren an einer Hauswand angebrachten Werbeschild, das aufgrund einer bauaufsichtlichen Verfügung entfernt werden soll, ist eine Vorbildwirkung nicht zu befürchten. Wenn es keine Gefahr für Fußgänger und Zulieferer darstellt, muss das Schild nicht sofort entfernt

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