Mit der Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof in einem Fall zu befassen, in dem der Vorwurf der zumindest bedingt vorsätzlichen Verbreitung falscher Informationen im Rahmen der kritischen Auseinandersetzung mit einem Presseartikel im Raum stand:
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