Schaf gerissen – Hund gefährlich

Hat der Hund ein Schaf gerissen, bedarf es zur Feststellung seiner Gefährlichkeit gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsichen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) aus Gründen der Gefahrenvorsorge regelmäßig keiner weiteren Prüfung der Behörde.

Rechtsgrundlage der

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