Eine großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig. So hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschiedene, dass die Einzäunung und Bewirtschaftung nahezu des gesamten Meeresstrandes der Gemeinde Wangerland als kostenpflichtiges kommunales Strandbad rechtswidrig ist. Nicht von der Bade-Infrastruktur geprägte Flächen dürfen unentgeltlich zum Baden und Spazierengehen betreten werden. Die Kläger, Einwohner
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