Vorzeitige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Grundsätzlich kann trotz erfolgreicher Nachschulung (z. B. nach den sog. Modellen „Leer-E“ bzw. „TÜV-Nord“) keine vorzeitige Aufhebung der rechtskräftig verhängten Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gem. § 69 a Abs. 7 StGB bei vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt und einer festgestellten Blutalkoholkonzentration

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